Spendenabsetzbarkeit ab 2017
Was ändert sich ab 2017?
Ab dem Jahr 2018 werden Sie Ihre Spenden, die Sie 2017 getätigt haben, nicht mehr selbst dem Finanzamt melden müssen, um sie steuerlich geltend zu machen. Im Zuge einer Gesetzesänderung sind alle Spenden, die ab dem Jahr 2017 getätigt werden, von den Hilfsorganisationen zu erfassen und dann im Folgejahr gesammelt an das Finanzamt zu melden. Sie werden dann automatisch bei Ihrer Arbeitnehmerveranlagung berücksichtigt. Voraussetzung dafür ist, dass Sie uns ihren Vor- und Zunamen, sowie einmalig Ihr Geburtsdatum bekannt geben!
Zu Ihrer Sicherheit und aus datenschutzrechtlichen Gründen werden die Daten verschlüsselt übermittelt.
Betrifft mich das?
Ja, wenn Sie Ihre Spende(n) von der Steuer absetzen möchten.
Was muss ich beitragen?
Damit eine eindeutige Identifikation Ihrer Person beim Finanzamt möglich ist, müssen Sie uns ihren Vor- und Zunamen, sowie Ihr Geburtsdatum bekannt geben. Bei Vor- und Zunamen ist es äußerst wichtig, dass Sie ihn uns so nennen, wie auf Ihrem Meldezettel geschrieben! Also bitte den vollen Namen ausgeschrieben und keine Namenskürzel (Elfi, Anni, Gerti etc.) angeben. Wenn Sie einen Doppelnamen haben, geben Sie uns diesen so bekannt, wie er auf dem Meldezettel geschrieben ist.
Welche Vorteile habe ich dadurch?
Ab dem 1.1.2017 müssen Sie für das steuerliche Absetzen Ihrer Spende nur Ihren Vor- und Zunamen, sowie einmalig Ihr Geburtsdatum an die Hilfsorganisationen bekannt geben. Alles Weitere wird von der Hilfsorganisation erledigt. Ihre Spende wird automatisch bei Ihrem Steuerausgleich 2018 für das Jahr 2017 vom Finanzamt berücksichtigt.
Wie kann ich Ihnen mein Geburtsdatum und meine Zustimmung zur Spendenmeldung zukommen lassen?
Wenn Sie einen Spendenerlagschein von uns haben, bei dem das Feld Geburtsdatum vorgedruckt ist, reicht es, wenn Sie das Geburtsdatum, Vorname und Nachname und Adresse dort eintragen. Oder Sie schicken ein Email mit Ihren Daten an krebshilfe(at)krebshilfe-noe.at
Worauf muss ich achten?
Bei Vor- und Zunamen ist es äußerst wichtig, dass Sie ihn uns so nennen, wie auf Ihrem Meldezettel geschrieben! Also bitte den vollen Namen ausgeschrieben und keine Namenskürzel. Wenn Sie einen Doppelnamen haben, bitte genau so schreiben, wie er auf dem Meldezettel geschrieben ist.
Wer ist für diese Änderung verantwortlich?
Die antragslose Arbeitnehmerveranlagung und die damit einhergehenden Gesetzesänderungen liegen in der Verantwortung des Bundesministeriums für Finanzen.
Die Verpflichtung zur automatisierten Einmeldung durch die Spendenorganisationen bringt dem BMF eine massive Kostenersparnis und wälzt die Kontrollaufgabe auf die Organisationen ab.
Warum braucht die Krebshilfe mein Geburtsdatum?
Für eine eindeutige Identifikation Ihrer Person benötigt das Finanzamt ihren Vor- und Zunamen, sowie Ihr Geburtsdatum. Damit sollen Verwechslungen verhindert werden. Aus datenschutzrechtlichen Gründen werden Ihre Daten verschlüsselt übermittelt.
Was passiert, wenn ich mein Geburtsdatum nicht bekannt geben möchte?
Anonyme Spenden bzw. Spenden ab dem 1.1.2017 ohne vollständige und korrekte Angabe von Vorname, Name und Geburtsdatum können von uns nicht der Behörde gemeldet und damit in der Folge auch nicht steuerlich in Ihrem Sinne verarbeitet bzw. zu Ihren Gunsten abgesetzt werden.
Wenn ich meinen Vor- und Zunamen, sowie mein Geburtsdatum bereits bekannt gegeben habe – muss ich noch etwas tun?
Nein. Sobald wir Ihre korrekten Daten haben, melden wir Ihre Jahresspendensumme ans Finanzamt. Ihre Spende wird automatisch steuerlich geltend gemacht. Sie erhalten den Ihnen zustehenden Betrag beim Jahresausgleich automatisch gut geschrieben.
Was ist, wenn ich meine Daten nicht fristgerecht bekannt gegeben habe?
Wenn Sie verabsäumen, uns Ihre Daten fristgerecht bekanntzugeben und deshalb beim automatischen Jahresausgleich 2017 die Spende nicht berücksichtigt wurde, können Sie natürlich innerhalb der gesetzlichen Fristen gegenüber dem Finanzamt Einspruch gegen den Jahresausgleich erheben.
Weitere Informationen
Weitere Informationen finden Sie auch auf der Website des Finanzministeriums oder beim BürgerInnenservice des Finanzministeriums unter der Telefonnummer 0810/001228.
Die Liste der begünstigten Spendenempfänger finden Sie hier.
Weitere Informationen
Hilfreiche Information!
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an
KH NÖ/ Zentrale Wr. Neustadt
Tel: 05076612-2279 od. 2297
E-Mail: krebshilfe(at)krebshilfe-noe.at
Mo-Do 9-16h, Fr 9-12h