Mit dem Bescheid des Bundesministeriums für Finanzen vom 10.10.2012 wurde offiziell bestätigt, dass Spenden an die Niederösterreichische Krebshilfe-Krebsgesellschaft steuerlich absetzbar sind.
Damit sind alle Spenden die Sie ab 10. Oktober 2012 an uns getätigt haben, steuerlich absetzbar. Registrierungsnummer: SO 2219
Kriterien für die Absetzbarkeit:
- Bewahren Sie unbedingt Ihre Belege auf! Bei Überweisungen oder Bareinzahlungen den Einzahlungsbeleg, bei Daueraufträgen/Kreditkartenabbuchungen den betreffenden Kontoauszug. Der Beleg dient als Nachweis über Ihre Spendentätigkeit.
- Nur die Person kann den Betrag steuerlich geltend machen, die im Beleg namentlich erwähnt ist. Achten Sie also darauf, dass Ihr Name angeführt ist.
- Jeder Betrag Ihrer Spende ist abzugsberechtigt. Die absetzbare Höhe für Spenden beträgt maximal 10 Prozent Ihrer Einkünfte (bis 31.12.2012 maximal 10 Prozent Ihrer Vorjahreseinkünfte), bei Unternehmen 10 Prozent des Jahresewinnes (bis 31.12.2012 maximal 10 Prozent des Vorjahresgewinnes).
- Die Summe Ihrer Spenden können Sie somit am Jahresende bei Ihrem Jahresausgleich (ArbeitnehmerInnenveranlagung) geltend machen.
Allgemeine Informationen zur Spendenabsetzbarkeit finden Sie auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Finanzen.
Wir geben Ihnen gerne eine Spendenbestätigung, aber Vorsicht:
Gültig sind rechtlich nur Ihre Originalbelege!