Spendenkonto
PSK-BLZ: 60000
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Gutes tun über den Tod hinaus können Sie mit einem Legat oder Testament: Sie bestimmen, ob wir in Ihrem Namen Forschung fördern, Vorsorgemaßnahmen setzen oder Betroffenen helfen sollen! Ihr letzter Wille wird mit Sicherheit erfüllt.
Immer wieder werden wir gefragt, wie derartige Verfügungen auch korrekt getroffen werden können. Aus diesem Grund haben wir in Zusammenarbeit mit der Österreichischen Rechtsanwaltskammer die wesentlichsten Informationen zusammengefaßt:
Muß ich ein Testament oder ein Legat zugunsten der Österreichischen Krebshilfe durch einen Rechtsanwalt aufsetzen lassen?
Nicht unbedingt. Ihr Testament ist auch dann gültig, wenn Sie es selbst schreiben. Aber die Hinterlegung bei einem Rechtsanwalt ist anzuraten und kostet nur eine geringe Gebühr. Und so sind Sie sicher, daß Ihr Wille nicht verlorengeht.
Kann man ein Testament nachher noch ändern?
Jederzeit. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, Änderungen vorzunehmen. Am besten tun Sie das handschriftlich und hinterlegen die Neufassung beim Rechtsanwalt.
Kann ich der Österreichischen Krebshilfe mein gesamtes Vermögen vermachen?
Im Prinzip schon - nur die Ansprüche Ihrer nächsten Anverwandten (Gatte/Gattin, Kinder etc) - sind mit Pflichtanteilen gesetzlich festgelegt.
Ist es möglich, den Verwendungszweck des Geldes festzulegen?
Auch das ist kein Problem. Sie bestimmen, ob wir in Ihrem Namen Forschung fördern, Vorsorgemaßnahmen setzen oder Betroffenen helfen sollen! Ihr letzter Wille wird mit Sicherheit erfüllt.
Wie steht es mit Sachwerten und Immobilien?
Die Österreichische Krebshilfe ist für jede Unterstützung dankbar. Sachwerte oder Immobilien werden unter strengster Kontrolle zum höchsten Preis verkauft und das Geld dann in Ihrem Sinne investiert.
Für weitere Informationen können Sie sich direkt an die Österreichische Rechtsanwaltskammer in Ihrem Bundesland wenden:
Österreichische Rechtsanwaltskammer Burgenland,
e-mail: rak.bgld[at]aon.at
Österreichische Rechtsanwaltskammer Kärnten,
e-mail: kammer[at]rechtsanwaelte-kaernten.at
Österreichische Rechtsanwaltskammer Niederösterreich,
e-mail: office(at)raknoe.at
Österreichische Rechtsanwaltskammer Oberösterreich,
e-mail: office@ooerak.or.at
Österreichische Rechtsanwaltskammer Salzburg,
e-mail: info@srak.at
Österreichische Rechtsanwaltskammer Steiermark,
e-mail: office[at]rakstmk.at
Österreichische Rechtsanwaltskammer Tirol,
e-mail: office[at]tiroler-rak.at
Österreichische Rechtsanwaltskammer Vorarlberg,
e-mail: kammer[at]rechtsanwaelte-vorarlberg.at
Österreichische Rechtsanwaltskammer Wien,
e-mail: office(at)rakwien.at
Hilfreiche Information!
Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an
KH NÖ/ Zentrale Wr. Neustadt
Tel: 05076612-2279 od. 2297
E-Mail: krebshilfe(at)krebshilfe-noe.at
Mo-Do 9-16h, Fr 9-12h