Wir unterstützen auch finanziell!

Zweckgewidmete Spenden von Privatpersonen und Firmen geben uns dankenswerterweise die Möglichkeit, neben kompetenter und einfühlsamer Beratung von KrebspatientInnen und Angehörigen auch finanzielle Unterstützung für jene Menschen anzubieten, die verursacht durch die Krebserkrankung in finanzielle Notlage geraten sind.

Dieser Krebshilfe-Soforthilfe-Fonds wurde geschaffen, weil – vor allem in den letzen Jahren – eine zunehmend schwierige finanzielle Situation für viele Krebspatient-Innen und Angehörige entstand. Viele verlieren unverschuldet den Arbeitsplatz oder können die zusätzlichen durch die Erkrankung entstehenden Kosten (z.B. Rezeptgebühren, Fahrtspesen, Perücken, u.v.m.) nicht finanzieren. 

Der Krebshilfe-Vorstand und der Spendengütesiegelprüfer haben für die Gewährung finanzieller Unterstützung Richtlinien verabschiedet. Jeder Antrag wird eingehend geprüft, aber rasch und unbürokratisch entschieden. Die Überprüfung der Unterlagen erfolgt sowohl medizinisch als auch sozialrechtlich im »8-Augen-Prinzip« innerhalb kürzest möglicher Zeit, in der Regel innerhalb von sieben Tagen ab Erhalt des Antrages und der Unterlagen. 

Die AntragstellerIn erteilt das Einverständnis, dass die vorgelegten Unterlagen durch die Krebshilfe überprüft werden dürfen. Die Krebshilfe verpflichtet sich, die Daten nicht an Dritte weiterzugegeben. 

In den letzten Jahren erhielten hunderte Menschen finanzielle Hilfe aus dem Krebshilfe-Soforthilfe-Fonds. Wenn Sie Menschen kennen, die verursacht durch die Krebserkrankung in finanzielle Notlage geraten sind, geben Sie bitte diese Information und den Rat, sich kostenlos an eine der über 40 Beratungsstellen der Österreichischen Krebshilfe zu wenden, weiter. 

Der Krebshilfe-Vorstand und der Spendengütesiegelprüfer haben für die Gewährung finanzieller Unterstützung Richtlinien verabschiedet. Jeder Antrag wird eingehend geprüft, aber rasch und unbürokratisch entschieden.

  • Der Lebensmittelpunkt muss in Österreich sein.
  • Persönliche Vorsprache in einer Krebshilfe-Beratungsstelle.
  • Vorlage der aktuellen medizinischen Befunde.
  • Einkommensnachweis (auch des Ehepartners und/oder der im gleichen Haushalt lebender Menschen).
  • Alle anderen rechtlichen Ansprüche müssen ausgeschöpft sein.
  • Nachweis jener Kosten/zusätzlicher Ausgaben, die aufgrund der Krebserkrankung entstanden sind und zu der Notlage führten.
  • Schriftliche Begründung/Ansuchen (das gemeinsam mit einer Krebshilfe-Beraterin erstellt wird).
  • Kosten für Alternativmedizin werden nicht übernommen.
  • Die Krebshilfe behält sich vor, fallweise weitere Nachweise und/ oder Unterlagen einzufordern, die zur Beurteilung notwendig sind.

Es werden ausschließlich krankheitsbezogene Kosten finanziert, nicht aber allfällige Einkommenseinbußen. Wenn Sie Menschen kennen, die verursacht durch die Krebserkrankung in finanzielle Notlage geraten sind, geben Sie bitte diese Information und den Rat, sich kostenlos an eine der über 40 Beratungsstellen der Österreichischen Krebshilfe zu wenden, weiter.


Wir sind für Sie da!

Hilfreiche Information

Die Krebshilfe Niederösterreich bietet individuelle Hilfe für Erkrankte und deren Angehörige. Wir helfen, informieren und unterstützen Sie kostenlos und anonym in unseren Beratungsstellen.

Zu den Beratungsstellen in Niederösterreich


Broschüre "Leben mit der Diagnose Krebs"

Ausführliche Informationen und Hilfestellungen zur Krankheitsbewältigung gibt Ihnen die Broschüre "Leben mit der Diagnose Krebs".

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Broschüre Leben mit der Diagnose Krebs